Was passiert, wenn ich bei meiner Haftpflichtversicherung in Zahlungsverzug gerate?
Kommt ein Versicherter seiner Beitragszahlungspflicht nicht vertrags- und pflichtgemäß nach und gerät somit in Zahlungsrückstand, so hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, ihm im Schadensfall die Leistung zu verwehren.
Jedoch muss das Versicherungsunternehmen zuvor ein qualifiziertes Mahnverfahren einleiten und den Versicherten zunächst an die Zahlung erinnern und anmahnen. Wird die Zahlung auch dann nicht entrichtet, darf der Vertrag seitens des Versicherers gekündigt werden.