Widerrufsrecht

Habe ich ein Widerrufsrecht bei der Haftpflichtversicherung?

Mit der Neureform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) zum 1.1.2008 wurde das Widerrufsrecht im Versicherungswesen neugestaltet.

Diese Änderung räumt dem Versicherungsnehmer das Recht ein den abgeschlossenen Vertrag binnen zwei Wochen nach Erhalt der Police, den dazugehörigen Vertragsbedingungen und der Widerrufsbelehrung den Vertrag in Textform zu kündigen. Wenn der Versicherungsnehmer alle Unterlagen vollständig persönlich überreicht bekommt, so beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.  Erhält er die Unterlagen auf dem postalischen Weg, so gilt der Zeitpunkt des Erhalts der Unterlagen als Fristbeginn. Der Poststempel dient der Wahrung der Frist. Dies bedeutet, dass der Poststempel auch bei Übersendung der Kündigung gültig ist und das Kündigungsschreiben einen Poststempel mit dem letzten Tag der Frist trägt.

Gesetz dem Fall, dass dem Versicherungsunternehmen ein Fehler hinsichtlich des Widerrufsrechts unterläuft und er keinen ordentlichen Nachweis über die Übergabe der vollständigen Unterlagen erbringen kann, so hat der Versicherungsnehmer mit Verabschiedung des neuen VVG ein zeitlich unbegrenztes Recht seinen Widerruf geltend zu machen. Folglich bedeutet das für Versicherungsunternehmen, dass ein Versicherungsnehmer, auch nach Jahren der Leistungserbringung, zur Rückzahlung der Versicherungsprämien verpflichtet werden kann.

 

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