Was versteht die Haftpflicht unter Weideschäden?
Die privaten Haftpflichtversicherer bezeichnen durch Tiere verursachte Schäden an Weiden als Weideschäden. Schäden an Zäunen, Begrenzungspfählen etc. sind über die Privathaftplicht mitversichert, nicht jedoch durch das Abgrasen entstandene Schäden.