Bin ich beim Wassersport durch meine Haftpflichtversicherung versichert?
Personen- und Sachschäden, die durch den Gebrauch und Einsatz von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht werden, werden im Allgemeinen nicht von der privaten Haftpflichtversicherung berücksichtigt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung für Boote (Schlauch-, Ruder- und/oder Paddelboote) und geliehener Segelboote (ohne Motorantrieb) zu erweitern. Voraussetzung dabei ist, dass die Boote privat genutzt werden.
Um optimal geschützt zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls in unserem Glossar. Unser Tarifvergleich hilft Ihnen gerne bei der Suche.