Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz?
Treten aus einer Anlage gefährliche Stoffe aus, die anschließend ins Grundwasser oder in ein anderes Gewässer gelangen, so muss die verantwortliche Person nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auch verschuldensunabhängig haften.
Gehaftet wird in unbegrenzter Höhe. Einzig und allein ein Vorliegen des Tatbestandes höherer Gewalt kann die Person entlasten, wobei dies keine Garantie für eine Haftungsfreistellung ist.
Bei Leckage eines Öltanks haftet der Besitzer auch dann, wenn ihn keine Schuld am Auslaufen trifft, sondern die Schuld beim Hersteller oder dem Installateur liegt. Um sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen empfiehlt es sich, eine Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.