Ist der Gebrauch von Waffen in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind sowohl der Besitz, als auch die Nutzung von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen mitversichert.
Darunter fallen nicht nur die Waffen, sondern auch die Munition und Projektile. Anders verhält es sich bei dem Gebrauch der Waffen mit der Absicht zu jagen, da §17 des Bundesjagdgesetzes dafür zwingend eine so genannte Jagdhaftpflichtversicherung vorschreibt. Auch der Gebrauch für die Ausübung strafbarer Handlungen ist selbstverständlich nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Unser Tarifvergleich hilft Ihnen den passenden Versicherer für Ihre Wünsche zu finden.