Volljährige Kinder

Sind volljährige Kinder über die Haftpflichtversicherung mitversichert?

Befindet sich ein Kind in einer Schul- oder Erstausbildung, so ist es altersunabhängig über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt und versichert.

Der Versicherungsschutz erlischt auch im Falle eines an eine Ausbildung anschließenden Studiums nicht und bleibt auch bei Ableistung des Grundwehr- oder Ersatzleistungsdienstes weiterhin bestehen.

Die allgemeinen Haftpflichtbedingungen sehen vor, dass ein Kind nach Beendung einer Ausbildung nicht mehr über die Eltern versichert ist, sofern es Geld verdient und finanziell im Stande ist, sich selber zu versichern.

Unser Tarifvergleich bietet neben speziellen Familien- und Rentnertarifen auch Tarife für junge Leute an. Diese Tarife sind in der  Regel preisgünstiger.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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