Haftet meine Haftpflichtversicherung auch bei Vermögensschäden?
Allgemein beschreibt ein Vermögensschaden in der Haftpflichtversicherung einen Schaden, der einem geschädigten Dritten einen Vermögensnachteil verschafft.
Dies können Entschädigungs- und Ersatzansprüche sein, die einen finanziellen Nachteil wie z.B. einen Verdienstausfall aufgrund eines Schadens, nicht-Lieferung von benötigten Baustoffen bei einem Bauunternehmer etc. sein. Bei dieser Art von Schäden spricht man von so genannten „echten“ Vermögensschäden. Diesen Vermögensschäden stehen die „unechten“ gegenüber. Sie beschreiben einen Ersatzanspruch, der aus einem vorausgegangen Sachschaden erfolgt.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind die Vermögensschäden in der Regel niedriger als bei Sach- und Personenschäden.
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