Vermietung von Wohnräumen

Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch bei Vermietung von Wohnräumen?

Die Allgemeinen Haftpflichtversicherung (AHB) sieht eine Zuschlagspflicht auf die Haftpflichtversicherung vor, sobald mehr als drei Wohnräume vermietet werden.

Selbstverständlich kann ein Versicherer auch eine Zusatzklausel in die Police aufnehmen und eine höhere Zahl ohne Zusatzbeitrag mitversichern. Einige Versicherungsgesellschaften schließen sogar vermietete Einliegerwohnungen in die Police mit ein, sofern sich diese in einer selbst genutzten Immobilie innerhalb Deutschlands befinden.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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