Urlaub

Bin ich im Urlaub durch meine Haftpflichtversicherung versichert?

Verursacht ein Versicherungsnehmer während seines Urlaubs einen Sach- bzw. Personenschaden, so genießt er in der Regel den vollen Versicherungsschutz seiner privaten Haftpflichtversicherung.
Je nach Tarif sind auch Familienmitglieder oder Lebenspartner über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Zu beachten ist, dass es je nach Versicherer, zeitliche und räumliche Begrenzungen hinsichtlich des Urlaubs geben kann. Dies ist in der Police nachzulesen. Während Schäden im Urlaub innerhalb des europäischen Auslands für gewöhnlich zeitlich unbegrenzt sind, variiert die zeitliche Deckung je nach Versicherer beim außereuropäischen Aufhalt von 6 bis 12 Monaten. Sollte ein Urlaub länger dauern (z.B, Auslandsaufenthalt, Work & Travel etc.) empfiehlt sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie beispielsweise einer Reisehaftpflichtversicherung. Wichtig ist für den Fall das Zusatzversicherungen bestehen und diese bei unterschiedlichen Unternehmen abgeschlossen wurden, dass ein Schaden nur bei einem Versicherer gemeldet werden darf. Sollten Zweifel oder Unklarheiten bestehen sollte man beide Versicherer in Kenntnis setzen, damit diese sich untereinander einigen und mögliche Ungereimtheiten klären.

Wenn ein Versicherungsnehmer wegen eines Urlaubs gewisse Pflichten nicht wahrnehmen kann, hat er für Ersatz zu sorgen, ist aber im Schadenfall trotzdem über seine Privathaftpflichtversicherung geschützt. Ein Beispiel wäre das Verpassen des Schneeräumens und daraus entstehender Personenschaden im Winter.

Vergleichen Sie noch heute mögliche Tarife und schützen Sie sich vor den Gefahren des Alltags.

 

 

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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