Ist mein Kind im Unterricht durch meine Haftpflichtversicherung mitversichert?
Die private Haftpflichtversicherung versichert Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht an Lehrmitteln und –geräten bei der Teilnahme an Beispielsweise Laborarbeiten und anderen fachpraktischen Unterrichten an Schulen und Universitäten.
Die Versicherungsunternehmen legen die Höchstleistung in der Police fest. Dies kann als feste Summe z.B. 4.000 Euro oder zu einem bestimmten Prozentsatz der Deckungssumme von z.B. 8 Promille (Deckungssumme 5 Mio, Euro > 8 Promille = 40.000 Euro) festgelegt werden.