Wann sind Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung unberechtigt?
In der privaten Haftpflichtversicherung beschreibt dies einen Sachverhalt, bei dem ein Geschädigter nach einem vorliegenden Schaden Ansprüche an ein Versicherungsunternehmen richtet, auch wenn in Hinsicht auf den Hergang des Schadens nicht mit einer Leistung seitens der Versicherung zu rechnen ist.
In der Regel ist dies der Fall, wenn ein Versicherungsnehmer unverschuldet einen Schaden herbeiführt, der Geschädigte den Schaden trotzdem meldet und eine Schadensersatzzahlung einreicht und verlangt.
Solch ein unberechtigter Anspruch liegt dann vor, wenn ein Geschädigter einen Schadensersatzanspruch unrechtmäßig und bewusst meldet und somit den Tatbestand des Versicherungsbetruges erfüllt. Jedoch gibt es auch strittige Fälle bei denen meist von den Versicherungsunternehmen beauftragte Gutachter und Spezialisten die Ansprüche prüfen und klären.