Kann eine Tagesmutter mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden?
Wenn eine Person fremde Kinder hütet bzw. regelmäßig betreut, so trägt sie als Tagesmutter die sogenannte Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Dieses Risiko ist nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, kann jedoch gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages mit in die Police aufgenommen, sodass die aufpassende Person geschützt ist.
Unter den einzelnen Versicherungsunternehmen gibt es unterschiedliche Auslegungen des Themas, sodass es Beschränkungen hinsichtlich der Deckung geben kann. Beispielsweise bieten einige Versicherer diesen Zusatzschutz nur dann an, wenn die Tätigkeit nicht gewerblich ausgeübt wird, aber auch eine anzahlmäßige Beschränkung der zu hütenden Kinder ist möglich. Einige Unternehmen decken selbst Haftungsansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern mit ab.
Sollte die Aufnahme dieser Zusatzoption von Seiten der Versicherung in die Privathaftpflicht nicht möglich sein, empfiehlt es sich Tagesmüttern eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auf Ihre Belange abgestimmt ist und sie ausreichend schützt.
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