Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Wird bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbart, so reduziert dies die anfallenden Versicherungsbeiträge je nach Höhe des eingeplanten Selbstbehaltes.

Die hat zur Folge, dass ein entstehender Haftpflichtschaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung allein durch den Versicherten reguliert werden muss und die Versicherung erst ab diesem Betrag eingreift. Diese Form ist in der Kfz-Versicherung Gang und Gebe, wird im Bereich der Privathaftpflichtversicherung max. in 5 % der Fälle praktiziert, da die Versicherungsbeiträge ohnehin sehr gering ausfallen.

Nachfolgend wird die Praxis an einem Beispiel verdeutlicht:

Wirft ein Versicherungsnehmer versehentlich bei einem bekannten einen Monitor um, so ist er schadensersatzpflichtig. Hat der Versicherte eine uneingeschränkte Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung (kurz SB), so werden die gesamten Kosten übernommen. Ist dies jedoch nicht der Fall und hat der Schaden eine Höhe von 250 Euro und der Versicherungsnehmer eine SB von 150 Euro, so hat er die ersten 150 Euro des Gesamtschadens zu tragen, wohingegen die Differenz von 100 Euro von der Versicherung reguliert wird. Letztendlich bleibt der Versicherte auf den Kosten der SB sitzen.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Einbindung einer SB in der privaten Haftpflichtversicherung nur dann lohnt, wenn man dadurch eine hohe Beitragsreduktion erzielt und lediglich kostenintensive Schäden abdecken möchte.

Finden Sie bei einem Tarifcheck heraus ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt und wie hoch Ihre Ersparnis dabei wäre – Sie werden sehen, dass es sinnvoll ist die SB außen vor zu lassen.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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