Im Allgemeinen ist der Verlust eines fremden Schlüssels in der Police der privaten Haftpflichtversicherung inkludiert, wobei die Versicherungsunternehmen einen Unterschied zwischen beruflich und privat genutzten Schlüssel machen. Voraussetzung für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht ist dabei, dass sich der Schlüssel im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat.
Die Privathaftpflicht beschränkt die Haftung für gewöhnlich auf die Auswechslung einzelner Schlösser und kompletter Schließanlagen, für provisorische Notschlösser sowie für einen, falls benötigt, Sicherheitsdienst für einen gewissen Zeitraum.
In der Privathaftpflicht ist nur die Haftung für privat genutzte fremde Schlüssel abgedeckt, jedoch bieten viele Versicherungsgesellschaften eine aufpreispflichtige optionale Einbindung des Verlustes eines eigenen Schlüssels an. Die Deckungssumme reicht üblicherweise bis 15.000 Euro. Mit dem Verlust eines Dienstschlüssel verhält es sich ähnlich, da dieser normalerweise ebenfalls nicht in der privaten Haftpflicht mitversichert ist, aber gegen einen Beitragszuschlag mit in die Police aufgenommen werden kann.
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