Sind Rasenmäher und ähnliche Geräte in meiner Haftpflichtversicherung mitversichert?
Geräte wie ein Rasenmäher oder eine Schneeräummaschine etc. welche an Holmen geführt werden und nicht aufsitzbare Kleingeräte darstellen, sind ebenfalls in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, auch wenn es sich dabei um ein Kfz handelt. Jedoch gilt auch hier eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Darüber hinaus ist auch die Nutzung von eigenen und fremden selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h mitversichert. In diesem Fall gilt dies auch für Aufsitzgeräte.