Wozu benötige ich eine private Haftpflichtversicherung?
In § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Verpflichtung zur Haftung bei verschuldeter Verursachung eines Schadens geregelt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen vollumfänglich haftet, sofern ihm die Verantwortung für den Schaden bewiesen werden kann.
Somit ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen, da sie den Versicherungsnehmer vor der Haftung bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden gegenüber Dritten absichert und schützt. Die private Haftpflichtversicherung deckt im Grunde sämtliche Risiken des Alltags ab, sofern sie (grob) fahrlässigen Ursprungs sind. Eine Ausnahme bilden hierbei Glasschäden.
Man sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, auch wenn sie im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern bietet Ihnen unser Online Tarifvergleich die Möglichkeit sich für einen günstigen Jahresbeitrag gegen potentielle finanzielle Risiken abzusichern.
Im Schadenfall wird der Schaden auf Berechtigung und auf Höhe des Schadensersatzanspruches geprüft und bei Richtigkeit umgehend reguliert. Sollte die Versicherung feststellen, dass eine Forderung ungerechtfertigt ist und keine rechtliche Verpflichtung zur Regulierung des Schadens besteht, so nimmt sie eine Art Rechtschutzfunktion ein und wehrt die Forderung ab.
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