Die Versicherungen unterscheiden nach der Art des Gespannes. Wird ein Gespann motorisiert betrieben, z.B. durch einen Traktor, so besteht eine Zulassungspflicht und somit die Notwendigkeit eines Kennzeichens und einer Kfz-Haftpflichtversicherung, welche in der Regel auch die beförderten Personen schützt. Des Weiteren muss der Führer des Gespannes im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Anders verhält es sich bei einem Gespann, welches von einem Pferd gezogen wird, da hier keine Versicherungspflicht besteht und somit dem Betreiber obliegt ob er freiwillig eine Versicherung abschließt. Da die Inhaber meist Landwirte sind haben diese ohnehin eine passende Versicherung abgeschlossen und schützen somit auch die Insassen.
Nutzt ein Versicherungsnehmer ein fremdes Pferdefuhrwerk, so ist er über seine private Haftpflichtversicherung geschützt, sofern diese Klausel in seiner Police Anwendung findet.
Achten Sie beim Tarifvergleich auf diese Klausel falls Sie sporadisch fremde Pferdefuhrwerke benutzen und betreiben.