Haftet meine Haftpflichtversicherung auch bei Personenschäden?
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es sogenannte Personenschäden die einen ersatzpflichtigen Schaden beschreiben. Wird ein Mensch getötet oder verletzt bzw. erleidet er einen gesundheitlichen Schaden, so wird dies als Personenschaden bezeichnet.
Tritt einer der o.g. Fälle in Kraft so ist nicht nur der unmittelbare Schaden (Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld, Umschulung, Rentenzahlungen, Beerdigungskosten) zu ersetzen, sondern auch der mittelbare Schäden (Benachteiligung im Beruf etc.).
Zu beachten ist, dass auch ein Geldersatz an Verletzte und Hinterbliebene eines Todesopfers zu den Personenschäden zählt, da dies das Resultat eines vorausgegangen Personenschadens sind. Selbiges gilt auch für Schmerzensgeldansprüche aus einer Körperverletzung.
In der Regel ist Versicherungssumme für Personenschäden dieselbe wie für Sachschäden.