Nachhaftung

Muss meine Haftpflicht nachhaften?

Die Nachhaftung beschreibt gesetzliche Tatbestände, welche die Haftung einer Person noch über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung hinaus verlängern.

Gemeint ist eine Nachhaftung der Haftpflichtversicherung, wenn die Ursache eines Schadens noch während des bestehenden Versicherungsverhältnisses gesetzt wurde, der Schaden aber erst nach Kündigung des Versicherungsverhältnisses gemeldet wurde. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz zeitlich über den Zeitraum der Wirksamkeit des Vertrags Bestand hat.

Am folgenden Beispiel wird der Zusammenhang eines Schadens und seiner Ursache in Verbindung mit einem bereits beendeten Versicherungsverhältnisses erklärt.

Beispiel:

Eine Person schüttet ein Glas Wasser über ein elektronisches Gerät, das zunächst noch funktioniert. Nach wenigen Tagen weist das Gerät aber einen Defekt auf, der zweifelsohne auf den Wasserschaden zurückzuführen ist. Hat der Verursacher in diesem Zeitraum seine private Haftpflichtversicherung aber gekündigt, besteht anschließend zwar kein Versicherungsschutz mehr für neu eintretende Schäden, jedoch muss das Versicherungsunternehmen nachhaften, da die Ursache des Defekts in dem Zeitraum lag, als der Verursacher noch versichert war.

Viele Versicherungen bieten eine erweiterte Nachhaftungsversicherung an, die optional in die Versicherungspolice aufgenommen werden kann – sowohl die Dauer, als auch die Prämienhöhe ist frei verhandelbar.

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