Sind Modellflugzeuge in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Seit dem 10. August 2008 gibt es keine versicherungsfreien Räume mehr in der Luft, da die neu geregelte Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) überarbeitet wurde.
Vor der Neuregelung waren Modellbau Flugzeuge mit einer Gesamtmasse von unter 5 kg von der Versicherungspflicht befreit. Mit der Neuregelung wurde die Befreiung aufgehoben, sodass nun alle Flugmodelle versichert werden müssen.
Nahezu alle Versicherungsunternehmen haben die allgemeine private Haftpflichtversicherung um die Haftung von Schäden durch Modellflugzeuge nach der Neuregelung erleichtert. Somit ist eine spezielle Luftfahrzeughaftpflichtversicherung für den Betrieb empfehlenswert. Einige Versicherer schließen die Haftung für motorlose Modelle von 1-5 kg in die private Haftpflichtversicherung ohne Zusatzbeitrag ein.
Man sollte es tunlichst vermeiden ein Modellfluggerät ohne Versicherungsschutz zu betreiben, da erhebliche Sach- und Personenschäden entstehen können falls der Besitzer die Kontrolle über ein solches Flugmodell verliert. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Betreiben eines Modellfluggerätes im öffentlichen Luftraum ohne Versicherungsschutz um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.