Wer ist in meiner Haftpflichtversicherung mitversichert?
Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung haftet auch für Schäden des Ehepartners des Versicherungsnehmers, den unverheirateten, minderjährigen und volljährigen Kindern, solange sie sich noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.
Der Personenkreis der Kinder umfasst auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Des Weiteren deckt die private Haftpflichtversicherung auch Schäden ab, welchen von Hausangestellten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und Personen die dem Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit in dessen Haushalt behilflich sind verursacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Personen selber keine eigene Haftpflichtversicherung haben.
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