Mietsachschäden

Zahlt meine Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden?

Unter dem Begriff der Mietsachschäden werden im Allgemeinen Schäden an und in gemieteten Objekten, die der Versicherungsnehmer zum eigenen Wohngebrauch angemietet hat (Wohnungen, Häuser etc.) bezeichnet.

Die private Haftpflichtversicherung steht für Schäden an Gegenständen ein, die fest mit dem Wohnraum verbunden sind. Das kann beispielsweise eine Beschädigung an einem fest verlegten Teppichboden oder PVC-Belag sein, aber auch ein Schaden an einer Tür oder einem Türrahmen.

Ausgeschlossen sind jedoch Schäden an geliehenen Sachen, sowie Schäden, die durch normale Nutzung und Verschleiß entstehen. Wird beispielsweise eine Wohnungseinrichtung mitgemietet, so sind Schäden an dieser ebenso von der Versicherung ausgeschlossen, wie Schäden an der Heizungs-, Maschinen- und Wärmeaufbereitungsanlage, sowie Elektro- und Gasgeräten.

Unser Tarifcheck informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen die passende Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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