Zahlt meine Haftpflichtversicherung bei leichter Fahrlässigkeit?
Bei der leichten Fahrlässigkeit, auch einfache Fahrlässigkeit genannt, liegt nur eine geringe Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.
Hierbei handelt es sich um die mildeste Stufe und somit um ein unerhebliches und zu vernachlässigendes Verschulden. Ein Beispiel hierfür ist ein Zimmermann, der bei der Ausübung seiner Arbeit einen Balken beim Bau eines Dachstuhls fallen lässt, da er diesen nicht fest genug gehalten hat.