Wie kann ich meine private Haftpflichtversicherung kündigen?
Es gibt verschiedene Arten eine private Haftpflichtversicherung zu kündigen. In der Regel unterscheidet man zwischen dem sogenannten ordentlichen, dem außerordentlichen sowie dem Sonderkündigungsrecht.
Bei dem ordentlichen Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit drei Monate vor Ablauf des abgeschlossenen Vertrags das Versicherungsverhältnis zu beenden. Versäumt der Versicherungsnehmer diesen Termin, so verlängert sich die Vertragsdauer um ein weiteres Jahr stillschweigend. Darüber hinaus kann das Vertragsverhältnis seitens des Versicherten nach einem berechtigten Schadensfall gekündigt werden. Die Kündigung sollte nach Möglichkeit unmittelbar nach Erhalt der Versicherungsleistung erfolgen, wobei man in der Regel eine Frist von zwei Wochen bis einen Monat hat. Die genauen Zeiträume und Fristen entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Versicherten hingegen zu, falls die Versicherungsprämie durch den Versicherer angehoben wird und sich somit der Vertrag ändert.
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