Sind Haftpflichtversicherung mitversichert?
Sowohl der Besitz, als auch die Nutzung eines nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstuhls, dessen maximale Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, ist über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sollte die Höchstgeschwindigkeit höher ausfallen, so bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Näheres dazu entnehmen Sie dem Tarifvergleich.