Krankenfahrstühle

Sind Haftpflichtversicherung mitversichert?

Sowohl der Besitz, als auch die Nutzung eines nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstuhls, dessen maximale Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, ist über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sollte die Höchstgeschwindigkeit höher ausfallen, so bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Näheres dazu entnehmen Sie dem Tarifvergleich.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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