Haftet meine Privathaftpflicht auch für meine Kinder?
Die private Haftpflichtversicherung eines Versicherten deckt nicht nur von ihm verursachte Schäden ab, sondern auch die des Ehepartners bzw. Lebenspartners.
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf seine minderjährigen und volljährigen Kinder, sofern diese unverheiratet sind und sich noch in der schulischen Haftpflichtversicherung des Versicherten befinden. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Partner in den Police erwähnt wird. Andernfalls handelt es sich noch um eine private Single Haftpflichtversicherung, die lediglich die verursachten Schäden des Versicherungsnehmers reguliert.
Achten Sie bei ihrem Tarifcheck auf die Auswahlmöglichkeiten und prüfen Sie Ihre Ansprüche und Möglichkeiten, um optimal geschützt zu sein und Einsparpotentiale nicht ungenutzt zu lassen.