Benötige ich eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Der §17 des Bundesjagdgesetzes schreibt vor, dass jeder Jäger bei Beantragung eines Jagdscheins eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen muss. Die Laufzeit der Versicherung muss mindestens solange wie die Gültigkeit des Jagdscheins sein.
Die Deckung der Jagdhaftpflichtversicherung schließt sowohl Jäger (Hobby oder Beruf), Jagdpächter, Förster sowie Jagdaufseher ein. Sie umfasst die Handlungsrisiken der Jagd sowie der damit verbundenen Gefahren aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen.
Üblicherweise beinhaltet der Versicherungsschutz auch das Halten von bis zu zwei Jagdhunden. Auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann somit verzichtet werden, da die Hunde auch außerhalb der Jagd durch die Versicherung geschützt sind.
Vor dem Hintergrund, dass ein Jäger unbegrenzt bei von ihm verursachten Schäden haftet, scheinen die gesetzlichen Mindestversicherungssummen von 500.000 Euro bei Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden sehr niedrig. Um die Gefahr im Schadenfall mit dem privaten Vermögen zu haften auszuschließen, empfiehlt es sich eine Höherversicherung abzuschließen, da das Gefährdungspotential relativ hoch ist.
Interessenten sollten bei der Suche nach der richtigen Versicherung und dem attraktivsten Tarif potentielle Gefahren möglichst minimieren bzw. gänzlich ausschließen. Unser Tarifcheck hilft Ihnen dabei auf einfache und unkomplizierte Art und Weise.