Haftung

Wann kann ich für mein Handeln haftbar gemacht werden?

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 823 Absatz 1) heißt es wie folgt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Der Begriff der Haftung beschreibt die rechtliche Belangbarkeit eines Menschen, da er Gesetzen unterworfen ist. Aus diesen Gesetzen ergeben sich Pflichten und Verantwortungen für verschuldete Schäden gegenüber Dritten. Den Opfern muss unter Umständen ein finanzieller Schadensersatz geleistet werden, welcher in der Juristerei als Haftpflicht  betitelt wird. Die Wörter „Haftung“ und „Schuld“ dürfen nicht als Synonym betrachtet werden, da es sowohl eine Schuld ohne Haftung, aber auch eine Haftung ohne Schuld gibt. Ausschlaggebend für die Haftbarkeit können sowohl das Alter als auch der Geisteszustand sein.

Jedoch gibt es folgende Einschränkungen:

  • Kinder im Alter von unter 7 Jahren können nicht haftbar gemacht werden
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 7 – 18 Jahren können begrenzt haftbar gemacht werden, Voraussetzung hierfür ist, dass sie zum Tatzeitpunkt die erforderliche und notwendige Einsicht hatten die schädigenden Folgen ihres Tuns erkennen zu könne
  • Selbiges gilt auch für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und Taubstumme

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