Zahlt meine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn gewässerschädliche Stoffe auslaufen?
Wenn gewässerschädliche Stoffe wie z.B. sauerstoffverbrauchende Abfälle, Säuren, Salze, Metalle oder Krankheitserreger in Gewässer (Flüsse, Meere, Grundwasser oder Seen) gelangen, so können sie die Wasserqualität verschlechtern und somit negativ beeinträchtigen.
Die Versicherungsunternehmen schließen auch sämtliche Stoffe ein, deren Kontakt bzw. Konsum schädlich für den Menschen sind. Oftmals ist die Rede von nicht ausreichend oder gänzlich ungeklärten Abwässern von Städten und Fabriken. Ein weiterer Faktor ist die unverantwortliche Entsorgung von Altölen oder Düngemitteln, da diese zu Verseuchungen führen können.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt für ungewollt entstehende Schäden durch Privatpersonen auf. Anders verhält es sich, wenn ein Öltank ausläuft. Hierfür bieten viele Versicherungsunternehmen eine spezielle Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an. Hat der Verursacher keinen Versicherungsschutz, so muss er mit seinem gesamten Privatvermögen haften.
Zögern sie nicht auch hier einen Tarifvergleich einzuholen um optimal geschützt zu sein.