Was ist ein Geschädigter im Sinne der Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungsunternehmen nennen eine Person, die durch einen anderen (Dritten) zu Schaden gekommen ist, einen Geschädigten.
Den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen nach hat ein Geschädigter das Recht auf unbegrenzten Schadenersatz in voller Schadenhöhe.
Aus diesem Grund sollten Sie beim Versicherungsvergleich darauf achten, dass die abgedeckte Versicherungssumme nicht zu niedrig angesetzt wird. Hier gibt es unterschiedliche Angebote der einzelnen Versicherungsunternehmen, sodass es sich lohnt, unterschiedliche Höhen beim Tarifcheck anzugeben und auswerten zu lassen.