Innerhalb von Eigentümergemeinschaften kann es vereinzelt zu Unstimmigkeiten beim Umgang mit Gemeinschaftsanlagen kommen.
Gegenstand können hierbei beispielsweise die Reparatur eines Dachs, die Erneuerung einer Klingelanlage, aber auch die Sanierung eines Treppenhauses sein. Eigentümer diskutieren oftmals darüber, ob lieber repariert oder neu angeschafft werden soll. Nicht selten kommt es zu Streitereien, da die Kosten vom Hausgeld der Eigentümergemeinschaft getragen werden und somit jeder Eigentümer ein Mitspracherecht hat.
Wohnungs- und Hausverwaltungen sind eine kompetente und faire Lösung, um solchen Diskussionen vorzubeugen, da sie unabhängig und unparteiisch zwischen den jeweiligen Parteien vermitteln und stets bestrebt sind, einen Konsens zu finden.
Die Haftpflichtversicherung steht z.B. für die Klarstellung einer Rechtsunsicherheit ein, wenn ein Einfamilienhausbesitzer Miteigentümer einer Garage ist, die Teil eines Gemeinschaftsgaragenhofs ist.