Gefälligkeitshandlung

Bin ich bei einer Gefälligkeitshandlung durch meine Haftpflichtversicherung versichert?

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach muss eine Person, die einem anderen beispielsweise beim Umzug hilft, nicht für einen verursachten Schaden haften. Der Geschädigte bleibt bei dieser sog. Gefälligkeitshandlung auf den Kosten des Schadens sitzen, da die private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Forderung des Geschädigten als unberechtigt abweist.

Um mögliche und oftmalige Streitigkeiten zwischen Bekannten, Nachbarn oder Freunden im Vorfeld zu vermeiden ist beim Vergleich der Policen und der Tarife darauf zu achten, ob das potentielle Versicherungsunternehmen solche Gefälligkeitshandlungen gegen Zahlung eines Aufpreises ebenfalls abdeckt.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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