Folgeprämienverzug

Was passiert, wenn ich bei meiner Haftpflichtversicherung in Folgeprämienverzug gerate?

Wird ein laufender Versicherungsbeitrag für die private Haftpflichtversicherung, eine so genannte Folgeprämie, nicht fristgerecht vom Versicherungsnehmer bezahlt, so wird er in erster Instanz schriftlich durch das Versicherungsunternehmen aufgefordert, den ausstehenden Beitrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen.

Wenn der Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nicht innerhalb der Zahlungsfrist nachkommt, ist die Versicherungsgesellschaft im Fall eines Schadens sowohl leistungsfrei als auch berechtigt das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich in Schriftform auf die Folgen des Folgeprämienverzugs bei Vertragsabschluss hinweist, da dies seit dem 01.01.2008 vorausgesetzt wird. Sollte das Versicherungsunternehmen dies versäumen, so ist es auch bei Nichtzahlung seitens des Versicherten leistungspflichtig. Dieser wichtige Aspekt sollte bei einem Tarifvergleich unbedingt beachtet werden.

Kommt es zu einer Kündigung seitens des Versicherers bedingten durch Nichtzahlung, so muss dies nicht die endgültige Auflösung des Versicherungsverhältnisses für den Versicherungsnehmer sein. Um dies zu verhindern, muss er die Außenstände binnen eines Monats nach Wirksamwerden der Kündigung seitens des Versicherers begleichen. Nach fristgerechtem Begleichen der Rechnung wird die Kündigung unwirksam und die Reaktivierungsfrist greift, der Versicherer reaktiviert somit das Versicherungsverhältnis.

Näheres hierzu entnehmen Sie den Bedingungen der einzelnen Versicherung nach Durchführung eines Tarifvergleichs.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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