Fahrlässigkeit

Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch bei Fahrlässigkeit?

Unter Fahrlässigkeit versteht man im Versicherungswesen das Handeln einer Person, welche die üblicherweise erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Auch bei der Haftpflichtversicherung wird zwischen der so genannten leichten und der groben Fahrlässigkeit differenziert.

Bei der leichten Fahrlässigkeit, auch einfache Fahrlässigkeit genannt, liegt nur eine geringe Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Hierbei handelt es sich um die mildeste Stufe und somit um ein unerhebliches und zu vernachlässigendes Verschulden. Ein Beispiel hierfür ist ein Zimmermann, der bei der Ausübung seiner Arbeit, einen Balken beim Bau eines Dachstuhls fallen lässt, da er diesen nicht fest genug gehalten hat.

Eine grobe Fahrlässigkeit kann unterstellt werden, wenn der Handwerker in dem obigen Beispiel den Balken achtlos fallen gelassen hat und somit seine Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzen und außer Acht gelassen hätte.

Bei Durchführung eins Tarifvergleichs wird Ihnen auffallen, dass die Haftpflichtversicherung sowohl bei grober als auch leichter Fahrlässigkeit greift,  jedoch bei vorsätzlich verursachten Schäden nicht leistungspflichtig ist.

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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