Erstprämienverzug

Was bedeutet Erstprämienverzug bei der privaten Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet die Erstprämie für die abgeschlossene Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Versicherungspolice zu entrichten.

Sollte der Versicherungsnehmer die geforderte Summe, welche sich aus dem Versicherungsvertrag ergibt, nicht bezahlen, so hat die  Versicherungsgesellschaft das Recht vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Sollte in dem Zeitraum dieser zwei Wochen ein Schaden vom Versicherungsnehmer verschuldet werden, so besteht für den Versicherer keine Pflicht der Leistungserfüllung. Eine Ausnahme hierbei besteht dann, wenn den Versicherungsnehmer keine Schuld an der Nichtzahlung trifft.

Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich in Schriftform auf die Folgen des Erstprämienverzuges hinweist, da dies seit dem 01.01.2008 vorausgesetzt wird. Sollte das Versicherungsunternehmen dies versäumen, so ist es auch bei Nichtzahlung seitens des Versicherten leistungspflichtig. Dieser wichtige Aspekt sollte bei einem Tarifvergleich unbedingt beachtet werden.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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