Sind Enkelkinder über die Privathaftpflichtversicherung der Großeltern versichert?
Wenn ein Enkelkind einen Schaden verursacht steht die private Haftpflichtversicherung der Großeltern nicht für diesen ein. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung der Kindeseltern, da die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Enkelkinder über eben jene mitversichert ist. Bei einem Tarifvergleich gilt es unbedingt darauf zu achten bis zu welcher Höhe verursachte Schäden gedeckt sind.
Sollte es zu einem Schaden durch die Enkelkinder kommen, so fallen Ansprüche gegen die Großeltern aus einer Aufsichtspflichtverletzung unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung.