Wer benötigt eine Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung?
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zu ersetzen.
Um sich als Beamter oder als Angestellter des öffentlichen Dienstes gegen diese gesetzliche Amtshaftung zu versichern, wird zusätzlich zu der privaten Haftpflichtversicherung eine sogenannte Amts-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die besondere Haftpflichtversicherung versichert eigene Personen- und Sachschäden sowie Schäden Dritter, die aufgrund einer Amtspflichtverletzung entstanden sind, Regressansprüche gegen den Dienstherrn und Schäden des Dienstherren selbst.
Die Amts-Haftpflichtversicherung ist insbesondere bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes sinnvoll, die sich aufgrund ihres Berufsalltages schnell in prekären Situationen wiederfinden. So kann einem Lehrer schnell vorgeworfen werden, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben, wenn ein Schüler auf dem Pausenhof unter seiner Aufsicht zu Schaden gekommen ist. Ebenso ist für Polizisten eine Amts-Haftpflichtversicherung eine gute Absicherung vor im Dienst entstandenen Schäden.
Den Haftpflichtversicherungen ist es freigestellt, wie sie ihre Versicherungsbedingungen gestalten. Der Interessent einer Amts-Haftpflichtversicherung sollte im Rahmen eines Tarifvergleiches genau gucken, zu welchen Tarifen die jeweiligen Haftpflichtversicherungen Gefahren abdecken. Ein Tarifvergleich zeigt auf, welche Unterschiede es von Haftpflichtversicherung zu Haftpflichtversicherung gibt, so dass ein Tarifvergleich dabei helfen kann, die richtige Haftpflichtversicherung zu finden.