Deliktfähigkeit

Was bedeutet Deliktfähigkeit für die private Haftpflichtversicherung?

Damit der Schädiger für den durch ihn verursachten Schaden überhaupt in Anspruch genommen werden kann, muss er deliktfähig sein.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind unter anderem Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht deliktfähig. Verursacht ein Kind, welches unter 7 Jahre alt ist, einen Schaden, so ist dieser nicht ersatzfähig. Der Geschädigte hat gegen das Kind keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Kinder, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr teilweise deliktfähig. Das BGB geht davon aus, dass je nach Einsichtsreife des Kindes, es fähig ist zu erkennen, dass es falsch gehandelt hat und sein Handeln einen Schaden verursacht hat. Kann die erforderliche Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist der Schaden ersatzfähig.

Die teilweise Deliktfähigkeit eines Kindes im entsprechenden Alter wird vom Gesetzgeber dahingehend eingeschränkt, dass in jedem Fall keine Deliktfähigkeit bei Kindern zwischen 7 und 10 Jahren gegeben ist, wenn der Schaden durch das Kind im Straßenverkehr verursacht wurde.

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit für den Geschädigten ein Kind in Anspruch zu nehmen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, haften die Eltern für ihre Kinder, sofern sie ihre gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur wenn festgestellt werden kann, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, kann der Geschädigte seinen Schaden ersetzt verlangen. Anspruchsgegner sind dann die Eltern des schädigenden Kindes.

Obwohl dies nicht zwingend notwendig ist, wollen die meisten Eltern ihre Kinder in der privaten Haftpflicht mitversichern, um auch die durch ihr Kind verursachten Schäden versichert zu wissen. Diese Mitversicherung der Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung bedarf in der Regel nur eines geringen Aufpreises. Da die Haftpflichtversicherungen aber in ihrer Vertragsgestaltung grundsätzlich frei sind, kann es hier von Versicherung zu Versicherung zu Unterschieden kommen. Ein Tarifvergleich zeigt die jeweiligen Unterschiede der Vertragsbedingungen, der Deckungssummen und der Tarif der einzelnen Haftpflichtversicherungen auf. Vor Vertragsschluss ist es daher ratsam im Wege eines Tarifvergleiches die richtige Haftpflichtversicherung für sich zu finden.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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