Warum ist die Bausumme bei einem Bauvorhaben relevant für die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Sobald ein Gebäude gebaut, umgebaut oder ausgebaut wird, spricht man juristisch von einem Bauvorhaben. Der Eigentümer des Bauvorhabens ist grundsätzlich der Bauherr.
Er haftet gemeinschaftlich mit dem Architekten und dem Bauunternehmen bei Schäden, die durch das Bauvorhaben bzw. bei der Verrichtung des Bauvorhabens verursacht werden.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren im Schadensfall. Diese Haftpflichtversicherung kann entweder zusammen mit der privaten Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Deckungssumme abgeschlossen oder als Sonderversicherung zusätzlich vereinbart werden. Im zweiten Fall kann die Deckungssumme individuell gestaltet und an den Wert des Bauvorhabens ausgerichtet werden.
Da der Bauherr mit seinem Privatvermögen haftet, sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da diese im Schadensfall den Ausgleich schafft.