Was versteht eine Haftpflichtversicherung unter Bagatellschäden?
Bei Kleinschäden spricht man auch von einem Bagatellschaden. Ein Bagatellschaden liegt in der Regel bei einer Schadenshöhe bis 250,- € vor. Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen diese Schäden in ihren Versicherungsbedingungen aus und übernehmen erst Schäden ab einem Wert über 250,- €. Liegt die Schadenshöhe über diesem Grenzwert wird auch die gesamte Schadenssumme ausgeglichen, ohne dass der Versicherte einen Eigenanteil zu leisten hat. Da die gesamte Summe in aller Regel übernommen wird, ist der Ausschluss von Bagatellschäden auch nicht gleich zu verstehen mit dem Selbstbehalt, bei dem der Versicherte einen Eigenanteil am Schadensausgleich übernehmen muss.
Da es den Haftpflichtversicherungen grundsätzlich freigestellt ist, zu welchem Tarif sie welchen Versicherungsumfang anbieten, sollte vor Vertragsabschluss ein Tarifvergleich angestellt werden. Die Haftpflichtversicherungen variieren in ihren Angeboten, so dass sie teilweise Bagatellschäden ausschließen oder auch berücksichtigen. Zudem kann ein Ausschluss auch in der Höhe variieren, so dass teilweise auch ein Versicherungsschutz ab einer geringeren Schadenshöhe eingreifen kann. Ein Tarifvergleich kann in jedem Fall dabei helfen, die richtige Versicherung für sich zu finden.