Auszubildende/Lehrlinge/Volontäre

Wie sind Auszubildende/Lehrlinge/Volontäre bei der Arbeit von der Haftpflichtversicherung abgesichert?

Auszubildende, Lehrlinge und Volontäre sind innerhalb eines Geschäftsbetriebes gleich einem Angestellten. Verursachen sie bei der Verrichtung ihrer Tätigkeit einen Schaden, so ist dieser nicht von einer Haftpflichtversicherung abgesichert, vielmehr verwirklicht sich in dem Schaden die Gefahr des Betriebes.

Keine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die während der Arbeitszeit passiert, da sich hier die Gefahr im Interesse des Arbeitgebers realisiert. Der Schädiger ist innerhalb des Betriebes über seinen Arbeitgeber versichert.

Da Haftpflichtversicherungen grundsätzlich in ihrer Vertragsgestaltung frei sind, ist es ratsam vor Abschluss einer Versicherung einen Tarifvergleich zu machen. Ein Tarifvergleich hilft dabei die richtige Haftpflichtversicherung für sich zu finden, da jede Versicherung verschiedene Versicherungsumfänge zu verschiedenen Tarifen anbietet.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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