Was versteht eine Haftpflichtversicherungunter Aufsichtspflicht?
Gemäß § 832 BGB ist die Person, die kraft Gesetzes oder aufgrund eines Vertrages zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Damit gehören insbesondere Eltern, Tagesmütter, Lehrer, Altenpfleger etc. zu der angesprochenen Haftungsgruppe.
Die Haftpflichtversicherung deckt in aller Regel die Schäden ab, die aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden sind. Bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht spielen Alter und Einsichtsfähigkeit der zu beaufsichtigenden Person eine große Rolle. So verletzt jemand die Aufsichtspflicht, wer bei einem Kindergeburtstag das Haus verlässt, um einkaufen zu gehen. Wer allerdings nur kurz in die Küche geht, verletzt damit nicht seine Aufsichtspflicht.
Da Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nach dem Gesetz nicht als einsichtsfähig behandelt werden, ist es sinnvoll eine Haftpflichtversicherung mit einer Mitversicherung zu wählen, wenn im Haushalt nicht einsichtsfähige Kinder leben.
Den Haftpflichtversicherungen ist es freigestellt, wie sie ihre Versicherungsbedingungen gestalten. Der Interessent einer Haftpflichtversicherung sollte im Rahmen eines Tarifvergleiches genau gucken, zu welchen Tarifen die jeweiligen Haftpflichtversicherungen Gefahren abdecken. Ein Tarifvergleich zeigt auf, welche Unterschiede es von Haftpflichtversicherung zu Haftpflichtversicherung gibt, so dass ein Tarifvergleich dabei helfen kann, die richtige Haftpflichtversicherung zu finden.