Abweichender Versicherungsschein

Was ist ein abweichender Haftpflichtversicherungsschein ?

Bevor es zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer Haftpflichtversicherung kommt, stellt der Interessent einen Antrag bei der Haftpflichtversicherung seiner Wahl. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages erhält der Versicherte einen sogenannten Versicherungsschein, auch Police genannt, aus dem die Inhalte und der Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung hervorgehen.

Vereinzelt kann es dazu kommen, dass der Versicherungsschein, der von der Haftpflichtversicherung dem Versicherten zugesandt wird, von den Inhalten des Antrages abweicht. So kann es z.B. vorkommen, dass der Beitrag zur Haftpflichtversicherung in dem Antrag geringer angegeben ist, als er schließlich in dem Versicherungsschein ausgewiesen wird.

In einem derartigen Fall, in dem der Antrag zur Haftpflichtversicherung von dem Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung abweicht, kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Versicherungsscheins gegenüber der Versicherung den Vertrag widerrufen. Unterlässt der Versicherte dies, so gelten die Angaben in dem Versicherungsschein als Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung.

Die einmonatige Frist ist eine Widerrufsfrist, welche nur zu laufen beginnt, sofern der Versicherte von der Haftpflichtversicherung über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Der Interessent einer Haftpflichtversicherung sollte im Rahmen eines Tarifvergleiches genau gucken, zu welchen Tarifen und Bedingungen die jeweiligen Haftpflichtversicherungen Gefahren abdecken, Schäden ausgleichen und welche Pflichten den Versicherten auferlegt werden. Ein Tarifvergleich kann dabei helfen, die richtige Haftpflichtversicherung für sich zu finden.

 

Ein Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder zur Grundabsicherung haben sollte. Machen Sie den Tarifvergleich.

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