Was für Schäden schließt eine Haftpflichtversicherung aus?
Eine private Haftpflichtversicherung unterscheidet bei Gefahren zwischen den absoluten und den relativen Ausschlüssen.
Ein absoluter Ausschluss kann sich bei einer Haftpflichtversicherung aus drei Gründen ergeben:
- der Schaden ist vorsätzlich verursacht worden
- ein in derselben Haftpflichtversicherung mitversicherter Angehöriger macht einen Schadensersatzanspruch geltend
- der Schadensersatz wird aufgrund der Übertragung einer Krankheit geltend gemacht
Gefahren, die auf den vorgenannten Gründen basieren, sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hierbei gibt es in der Regel auch keine individualvertragliche Vereinbarungsmöglichkeit im Gegensatz zu den relativen Ausschlüssen.
Der Interessent einer Haftpflichtversicherung sollte im Rahmen eines Tarifvergleiches genau gucken, zu welchen Tarifen die jeweiligen Haftpflichtversicherungen Gefahren abdecken.