Zur Ermittlung des Zeitwertes eines in der Wohngebäudeversicherung versicherten Gegenstands oder Gebäudes dient der Neuwert.
Je nach Verhältnis des aktuellen Wertes der Sache, dem sogenannten Zeitwert, zum Neuwert berechnet sich dieser. Ausschlaggebend sind bei der Ermittlung der Grad der Abnutzung und das Alter. Die Zeitwertversicherung spielt mittlerweile kaum mehr eine Rolle und ist somit eher zu vernachlässigen.
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