Wohngebäude

Wird ein Gebäude überwiegend bewohnt und nicht gewerblich genutzt, so wird dies in der Gebäudeversicherung als Wohngebäude bezeichnet.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, aber auch um Appartements, Wohnheim oder Ferienhäuser handeln.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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