Wenn eine Sache nach einem Schaden repariert und wiederhergestellt wird, so kann es durchaus vorkommen, dass die Sache in ihrem ursprünglichen Wert gemindert wird.
Verursacht ein Schaden im Rahmen der Gebäudeversicherung einen Rohrbruch in der Küche, sodass ein Teil der Küche beschädigt wird, das notwendige Teil aber nicht mehr verfügbar ist und alternativ ersetzt werden muss und nicht mehr 100%ig zum Rest passt, so kommt es zu einer Wertminderung. Folglich liegt im Vergleich zu vorher eine objektive Verschlechterung des Zustandes vor, subjektive Beurteilungen dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall muss die Entscheidung von einem Gutachter getroffen werden.
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