Wasserdampf

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind durch Wasserdampf und andere wärmetragende Flüssigkeiten wie z.B. Öle, Kühl- und Kältemittel Schäden mitversichert, da sie als Leitungswasser eingestuft werden und somit über die Gefahr der Leitungswasserschaden abgedeckt sind.

Zu beachten sind jedoch die vereinbarten und in der Police festgehaltenen Bestimmungen und Voraussetzungen (z.B. bestimmungswidriger Austritt aus Rohrleitungen oder anderen Systemen oder Einrichtungen wie Waschbecken etc.) die für einen Leitungswasserschaden erfüllt sein müssen.

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