Als mit dem Rohrsystem verbundener Gegenstand und Bestandteil der Gebäudeversicherung findet die Warmwasser- und Dampfheizung sowohl in der § 6 Nr. 1 b VGB 2001 als auch in der § 6 Nr. 1 c VGB 2001 Erwähnung.
Als Bestandteile der gesamten Anlagen zählen neben den Pumpen, Rück- und Vorlaufleitungen, auch der Heizkessel samt Brenner und Kompensationsgefäß, als auch Heizkörper und Heizschlangen der Wand- oder Fußbodenheizung. Einige Versicherer sehen in der Wand- und Fußbodenheizung ein erhöhtes Risiko und verlangen Aufschläge auf den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag, sodass dieses Thema bei der Suche nach der passenden Versicherung beachtet werden sollte.
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